Bestatter Klingenthal
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Vielleicht liegt ein naher Angehöriger im Sterben und Sie suchen nach einem Bestatter, dem Sie im Trauerfall vertrauen können? Möglicherweise denken Sie aber auch darüber nach, zu Lebzeiten Vorsorge für die eigene, spätere Bestattung zu treffen? Dann sind wir gerne für Sie da. Unser Anliegen ist es „dem Leben einen würdigen Abschluss zu geben.
Wir helfen Ihnen und erledigen alle nötigen und von Ihnen gewünschten Behördengänge, beraten umfassend im Hinblick auf die Bestattungsart, übernehmen gerne die gesamte Vorbereitung und Organisation der Trauerfeier, regeln die Terminabsprache mit dem Friedhof, dem Pfarramt oder dem Trauerredner, kümmern uns auf Wunsch um den Blumenschmuck für die Trauerfeier und schalten in Ihrem Auftrag die Traueranzeige oder Danksagung in der Tageszeitung.
Link: Unser Angebot
Unter Bestattungsvorsorge versteht man eine Vorsorge, die zu Lebezeiten für den eigenen Sterbefall getroffen wird. Die Wünsche für die eigene Bestattung, die Klärung aller Fragen beispielsweise im Hinblick auf die Bestattungsart und den späteren Grabplatz sind ein Teil dieser Bestattungsvorsorge. Im Rahmen dieser Vorsorge kann beispielsweise auch festgelegt werden, welche Personen im Sterbefall zu benachrichtigen sind.
Link: Vorsorge
Wenn ein Mensch nicht am Wohnort verstirbt, dort aber beigesetzt werden soll, dann muss eine sogenannte Rückholung oder Überführung erfolgen. Von einer Überführung spricht man auch dann, wenn jemand an einem anderen Ort als dem Sterbeort bestattet werden soll.
Link: Überführung/Rückholung
Bestattungen Hannemann ist exklusiver Partner der „Tree of Life“-Baumbestattungen. Aufgrund des Friedhofszwangs in Deutschland werden "Tree of Life"- Bestattungen nur in spezialisierten Vertragsunternehmen in Ländern, in denen es keine Beisetzungspflicht für Urnen gibt, durchgeführt. Dazu erfolgt nach Einäscherung und Trauerfeier in Deutschland der Transport der Urne in das beauftragte Spezialunternehmen dorthin. Erst dort findet dann die Baumbestattung statt.
Link: Tree of Life
Die Erdbestattung ist die traditionelle Bestattungsart. Im Gegensatz zur Feuerbestattung braucht es für die Erdbestattung keine Willenserklärung. Bei der Erdbestattung wird der Sarg mit dem Körper des Verstorbenen in einem Erdgrab bestattet: Dies kann ein Einzel-, ein Familiengrab oder eine Gruft sein. Bei einer Erdbestattung gilt in Sachsen eine Mindestruhezeit von 20 Jahren.
Link: Erdbestattung
Damit eine Feuerbestattung, also eine Einäscherung des Sarges mit dem Verstorbenen erfolgen kann, muss eine Willenserklärung vorliegen. Diese kann auch von den Angehörigen nach Eintritt des Todes abgegeben werden. Die Urne, in der sich nach der Kremierung die Asche des Verstorbenen befindet, kann in einem Einzel- oder einem Familiengrab, aber auch in einer Gemeinschaftsgrabanlage beigesetzt werden. Grundsätzlich gilt die Bestattungspflicht in Deutschland auch für Urnen.
Link: Feuerbestattung
Für eine Seebestattung ist eine Willenserklärung des Verstorbenen nötig, die dieser zu Lebzeiten aufgeschrieben hat. Aber auch Angehörige können nach dem Tod erklären, dass diese Bestattungsart die ausdrücklich vom jetzt Verstorbenen gewünschte ist. Außerdem ist eine besondere Beziehung des Verstorbenen zum Meer nachzuweisen.
Link: Seebestattung
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